Diplom-Finanzwirt
Thomas Schmidt
Steuerberater

Nordweg 65
OT Eden
16515 Oranienburg

Tel.: +49(0)3301 / 83 30 0
Fax: +49(0)3301 / 83 30 30
E-Mail: Stb-ThSchmidt@t-online.de

Sebastian Schulze
Steuerberater

Roelckestraße 24
13086 Berlin-Weißensee

Tel.: +49(0)30 / 92 40 30 110
Fax: +49(0)30 / 92 40 30 128
E-Mail: stb-Schulze@datevnet.de
Mobil: +49 (0) 171 / 56 54 555

Dr. Ingrid Albrecht
Steuerberaterin

Ebereschenallee 29
12623 Berlin-Mahlsdorf

Tel.: +49(0)30 / 56 54 52 0
Fax: +49(0)30 / 56 54 52 28
E-Maill: Stb-Albrecht@datevnet.de
Mobil: +49(0)173 / 9 36 27 53

Holger Bierlein
Steuerberater

Starnberger Straße 10
15738 Zeuthen

Tel.: +49(0)33762 / 7 96 0
Fax: +49(0)33762 / 7 96 22
E-Mail: Stb-Bierlein@datevnet.de
Mobil: +49(0)173 / 6 06 62 57

Holger Bierlein
Steuerberater

Löhleinstr. 43
14195 Berlin-Dahlem

Tel.: +49(0)30 56 54 52 21
E-Mail: Stb-Bierlein@datevnet.de
Mobil: +49(0)173 / 6 06 62 57

Rechnungsausstellung

Im Umsatzsteuergesetz sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung festgelegt.

Die Unternehmer müssen einerseits darauf achten, dass sie selbst ordnungsgemäße Rechungen schreiben. Andererseits ist es für Unternehmer wichtig zu prüfen, dass sie  ordnungsgemäße Eingangsrechnungen erhalten. Vom Vorlegen einer ordnungsgemäßen Eingangsrechnung ist der Vorsteuerabzug abhängig.

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben erhalten:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
  4. Rechnungsdatum
  5. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  7. Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
  8. Anzuwendender Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder ein Hinweis auf eine eventuelle Steuerbefreiung
  9. Bei Werklieferungen/ -leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück, der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht

Bei der laufenden Buchführung prüfen wir die Einhaltung dieser Anforderungen. Gibt es dazu Fragen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.