
Diplom-Finanzwirt Nordweg 65 Tel.: +49(0)3301 / 83 30 0 |
Sebastian Schulze Roelckestraße 24 Tel.: +49(0)30 / 92 40 30 110 |
Dr. Ingrid Albrecht Ebereschenallee 29 Tel.: +49(0)30 / 56 54 52 0 |
Holger Bierlein Starnberger Straße 10 Tel.: +49(0)33762 / 7 96 0 |
Holger Bierlein Löhleinstr. 43 Tel.: +49(0)30 56 54 52 21 |
Ab 2009 werden Kapitalerträge von Privatpersonen mit einem fixen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert.
Die Steuer wird bereits an der Quelle, in der Regel durch die Bank, einbehalten und anonym abgeführt. Dadurch ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Diese Steuer heißt Abgeltungsteuer.
Tatsächliche Werbungskosten im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen sind nicht mehr abziehbar. Der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag werden zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst (Ledige 801 EUR/ Eheleute bei Zusammenveranlagung 1.602 EUR).
Der neue Sparer-Pauschbetrag kann mittels Freistellungsauftrag in Anspruch genommen werden und auf verschiedene Banken aufgeteilt werden.
Bei geringen Einkünften, die zu keiner oder nur zu einer geringen Steuerbelastung führen, wird es sinnvoll sein, die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das hat den Vorteil, dass man die Abgeltungsteuer ganz oder teilweise erstattet bekommt.
Für weitere Fragen zur Abgeltungsteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.