
Diplom-Finanzwirt Nordweg 65 Tel.: +49(0)3301 / 83 30 0 |
Sebastian Schulze Roelckestraße 24 Tel.: +49(0)30 / 92 40 30 110 |
Dr. Ingrid Albrecht Ebereschenallee 29 Tel.: +49(0)30 / 56 54 52 0 |
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Liebe Leserinnen und Leser,
mit Beginn des neuen Jahres sind alle Unternehmer verpflichtet, zusammen mit der Lohnabrechnung für jeden Beschäftigten monatlich eine elektronische Meldung mit verschlüsseltem Dateninhalt an die Zentrale Speicherstelle der Sozialversichrungs-träger (ZSS) zu erstatten.
Diese Daten schaffen die Grundlage für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).
Ab 2012 sollen auf dieser Grundlage fünf Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit und Bescheinigungen für Wohn- und Elterngeld) elektronisch erstellt werden.
Welche Auswirkungen ergeben sich für die Lohnabrechnung?
Ab Januar 2010 dürfen für die Lohnabrechnung ausschließlich genehmigte Berechnungsprogramme, welche die ITSG getestet und freigegeben hat, verwendet werden. Es sind viele zusätzliche Daten und Informationen über die Arbeitnehmer zu erfassen und monatlich an die ZSS elektronisch zu übermitteln.
Die Lohnabrechnung per Hand ohne EDV-Einsatz ist nicht mehr zulässig.
Welche Daten sind zusätzlich zu erfassen?
Es ist die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter zu übermitteln. Auf Personalebene abweichende Arbeitszeiten sind ebenfalls anzugeben.
Bei der Kündigung eines Arbeitnehmers reicht das Austrittsdatum des Arbeitnehmers nicht aus. Alle Fragen, die bisher nach dem Austritt des Arbeitnehmers in der Arbeitsbescheinigung beantwortet werden mussten, sind bereits in der Lohnabrechnung des Austrittsmonats zu erfassen.
Die ab 2010 elektronisch zu übermittelnden Datensätze werden sich nach ersten Schätzungen gegenüber 2009 etwa verdoppeln.
Gern beantworten wir Ihnen weitere Fragen. Wir unterbreiten Ihnen auch ein Angebot für Ihre Lohnabrechnung. Bitte sprechen Sie uns an.
Steuerberater Dr. Alb-recht & Partner GbR