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ab 01.01.2010 wirken sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang steuermindernd aus. Diese Neuregelung enthält das Bürgerentlastungsgesetz vom 19. Juni 2009. Welche Entlastungen sind damit verbunden?
Steuerlich voll absetzbar sind die Aufwendungen für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge für Zusatzleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) werden allerdings nicht berücksichtigt. Sind im Versicherungsbeitrag Krankengeldbestandteile enthalten, wird dieser pauschal um 4 % gemindert. Erstmals besteht durch die Neugestaltung die Möglichkeit, Beiträge für Kinder, die über ihre Eltern versichert sind, vollständig abzusetzen. Für weitere Vorsorgeaufwendungen, wie bspw. eine Unfallversicherung ist die Absetzbarkeit jedoch nur unwesentlich verbessert worden. Der Vorsorgehöchstbetrag wurde für Arbeitnehmer von 1.500 EUR auf 1.900 EUR und für Selbstständige von 2.400 EUR auf 2.800 EUR erhöht.
Beispiel: Der Unternehmer Meier realisiert aus freiberuflicher Tätigkeit einen Gewinn von 50.000 EUR. Seine Vorsorgeaufwendungen betragen jährlich für private Kranken-versicherung 6.000 EUR, Lebensversicherung 2.250 EUR, Unfallversicherung 180 EUR und 240 EUR für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
| 2008/2009 |
ab 2010 |
|
| Gewinn |
50.000 € |
50.000 € |
| Sonderausgabenpauschale | 36 € |
36 € |
| Vorsorge-Höchstbetrag | 2.400 € |
6.000 € |
| zu versteuerndes Einkommen |
47.564 € |
43.964 € |
| Einkommensteuer | 11.969 € |
10.569 € |
| Ersparnis | 11,70 % |
1.400 € |
Wie das Berechnungsbeispiel zeigt, wird Herr Meier durch die Neuregelung ab 2010 um 11,7 % steuerlich entlastet. Hätte er Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nur 1.560 Euro jährlich, könnte er ab 2010 den höheren Vorsorgehöchstbetrag (2.800 EUR) geltend machen. Seine Steuerersparnis beträgt in diesem Fall noch 156 Euro. Beiträge, die den Höchstbetrag übersteigen, wirken sich jedoch nicht mehr aus. Sparen auch Sie durch unsere Beratung Steuern! Bitte sprechen Sie uns an!
Steuerberater Dr. Albrecht & Partner GbR
Berlin - Oranienburg - Zeuthen
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Veröffentlicht im Dezember 2009