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Liebe Leserinnen und Leser,
viele Rentner sind unsicher, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen? Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich seit 2005 die Besteuerung der Renten völlig geändert. Rentner, die 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen sind, müssen die gesetzlichen Renten ab 2005 zu 50 % versteuern. Der Besteuerungsanteil steigt jährlich um 2 %. D. h., wer in 2006 bzw. in 2008 in den Ruhestand getreten ist, hat einen festgeschriebenen steuerpflichtigen Rentenanteil von 52 % bzw. 56 %. Spätere Rentenerhöhungen sind voll zu versteuern. Dadurch übersteigen immer mehr Rentner den sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte von 7.664 EUR (bei Ehegatten 15.328 EUR) und sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Beispiel:
Der alleinstehende Herr Rühe erhält ab 2008 eine Altersrente von 12.000 EUR und der alleinstehende Herr Stand von 17.000 EUR.
Herr Rühe |
Herr Stand |
|
EUR |
EUR |
|
Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt 56 %: |
6.720 |
9.520 |
Werbungskosten (pauschal) |
-102 |
-102 |
Gesamtbetrag der Einkünfte |
6.618 |
9.418 |
In unserem Beispiel muss Herr Rühe keine Steuererklärung abgeben, weil der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mehr als 7.664 EUR beträgt. Herr Stand dagegen überschreitet diese Grenze und muss für 2008 eine Steuererklärung abgeben. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass Herr Stand auch Steuern zahlen muss.
EUR |
|
Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von |
9.418 |
abzugsfähigen Versicherungsbeiträgen von |
- 1.000 |
Spenden von |
- 300 |
und Krankheitskosten von 950 EUR, von denen |
- 480 |
abzugsfähig sind, ergibt sich ein |
|
zu versteuerndes Einkommen von |
7.638 |
In diesem Fall entsteht keine Steuer.
Könnte Herr Stand nur Versicherungen in Höhe von 1.000 EUR abziehen, ergäbe sich Folgendes:
EUR |
|
Gesamtbetrag der Einkünfte |
9.418 |
abzugsfähige Versicherungsbeiträge |
- 1.000 |
Sonderausgaben (pauschal) |
- 36 |
zu versteuerndes Einkommen |
8.382 |
Das zu versteuernde Einkommen übersteigt 7.664 EUR. Es entsteht eine Einkommensteuer von 112 EUR.
Weitere Fragen dazu beantworten wir Ihnen gern. Bitte sprechen Sie uns an.
Steuerberater Dr. Albrecht & Partner GbR
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Veröffentlicht im März 2009