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Liebe Leserinnen und Leser,
fährt der Unternehmer einen Firmenwagen, wird dieser in der Regel auch für private Fahrten genutzt.
Der durch die Privatfahrten verursachte Kfz-Kostenanteil ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Im Fahrtenbuch sind die betrieblich und privat veranlassten Fahrten voneinander getrennt aufzuzeichnen, so dass der durch Privatfahrten entstandene Km-Anteil ermittelt werden kann. Der Aufwand, ein Fahrtenbuch zu führen, lohnt sich bei einer geringen Privatnutzung und besonders bei einem hochwertigen Firmenwagen.
Liegt kein Fahrtenbuch vor, sind die privat verursachten Kfz-Kosten nach der so genannten 1 % Regelung zu schätzen. Nach der Schätzmethode ist monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des PKW zum Zeitpunkt der Erstzulassung als Privatkostenanteil dem Gewinn hinzuzurechnen.
Beispiel:
Der PKW mit einem Bruttolistenpreis von 25.000 EUR hatte in 2006 eine Fahrleistung von 28.000 km. Aus dem Fahrtenbuch ging hervor, dass 26.320 km (94 %) betrieblich und 1.680 km (6 %) privat veranlasst waren. In 2006 betrugen die gesamten Kfz-Kosten 9.475 EUR, die sich wie folgt zusammensetzten:
EUR |
|
Abschreibung |
3.592 |
Steuer |
380 |
Versicherung |
725 |
Laufende Kosten |
3.478 |
Reparaturen |
1.300 |
Von den gesamten Fahrzeugkosten sind nach der Fahrtenbuchmethode nur 6 %, d. h. 568,50 EUR nicht abzugsfähig. Nach der 1 % Regel wären dagegen 3.000 EUR (1 % von 25.000 EUR x 12 Monate) nicht abzugsfähig. Bei einem Steuersatz von 40 % bringt das Fahrtenbuch eine Steuerersparnis von 972,60 EUR. Bei einem Bruttolistenpreis von 75.000 EUR werden sogar mehr als 3.000 EUR gespart.
Es gilt:
Je teurer das Fahrzeug und je geringer die Privatnutzung,
desto größer ist der Steuervorteil durch die Führung eines Fahrtenbuches.
Auch Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen fahren, können durch das Fahrtenbuch Lohnsteuern sparen.
Die Finanzverwaltung erkennt nur die Fahrtenbücher an, die zeitnah und korrekt geführt sind. Die Anforderungen erläutern wir Ihnen gern. Bitte sprechen Sie uns an.
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Veröffentlicht im September 2008
KaWe Kurier