Diplom-Finanzwirt Nordweg 65 Tel.: +49(0)3301 / 83 30 0 |
Sebastian Schulze Roelckestraße 24 Tel.: +49(0)30 / 92 40 30 110 |
Dr. Ingrid Albrecht Ebereschenallee 29 Tel.: +49(0)30 / 56 54 52 0 |
Holger Bierlein Starnberger Straße 10 Tel.: +49(0)33762 / 7 96 0 |
Holger Bierlein Kranzer Straße 6/7 Tel.: +49(0)30 89 73 79 75 - 0 |
Jeder Verein, der eine steuerlich relevante Tätigkeit ausübt ist verpflichtet Steuererklärungen abzugeben. Soweit sich seine Aktivitäten darauf beschränken, seinen satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen und dies ausschließlich über satzungsmäßig festgelegte Mitgliedsbeiträge finanziert wird, entstehen in aller Regel keine Steuerzahlungspflichten. Dennoch sind folgende Pflichten zu erfüllen:
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Ein gemeinnütziger Verein wird, abhängig vom Einzelfall, steuerlich in verschiedene Tätigkeitsbereiche untergliedert. Jeder Bereich weist verschiedenartige Charakteristika auf und zieht unterschiedliche steuerliche Pflichten nach sich. Dennoch wird der Verein als Ganzes als ein Steuersubjekt behandelt. Inwieweit sich die einzelnen Bereiche voneinander abheben und welche steuerlichen Pflichten für den Verein daraus resultieren, zeigen folgende Darstellungen.
Gewerbe- und Körperschaftssteuer
Umsatzsteuer
Vereine - Allgemeine Informationen
Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
Voraussetzungen für Steuervergünstigungen
Freistellungsbescheinigung - Wirkung der Steuerbefreiung
Spenden
Mitgliedsbeiträge